AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochzeiten und Events
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gültig für das Blumenfachgeschäft, im Text als „Dienstleisterin“ oder „Salomé Floristik“ bezeichnet.
1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote seitens Salomé Floristik erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
2 Vertragsabschluss
Werden schriftliche Angebote von Salomé Floristik abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Abweichungen des Vertrages vom Angebot, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mehr dazu unter § 5 Änderung und Stornierung von Aufträgen.
3 Preise
(1) Die Preise des Angebots verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu kennzeichnen. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Aufbau und Dekoration an drittem Ort.
(2) Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als ein Monat, bleibt eine Preisanpassung durch Salomé Floristik entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen) vorbehalten, wenn genau bestimmte Blumen oder Pflanzen bzw. Blumen und Pflanzen einer bestimmten Farbgebung Gegenstand des Vertrages sind. Salomé Floristik kann einen höheren als den ursprünglich vereinbarten Preis nur dann fordern, wenn es den Kunden spätestens 10 Tage vor Lieferung über die Preisanpassung informiert.
(3) Erhöht sich der Preis im Fall des Abs. 2 gegenüber dem Zeitpunkt der Bestellung um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, binnen drei Tagen nach Empfang der Information über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
4 Fälligkeit
(1) Bei Auftragserteilung sind die ersten 50 % des Bruttogesamtbetrags fällig. Die restlichen 50 % spätestens 14 Tage nach Ausführung des Auftrags. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Die Zahlung des Bruttobetrags erfolgt via Überweisung.
(2) Salomé Floristik kann keine Daten provisorisch reservieren. Der Auftrag gilt als erteilt nach einer Anzahlung von 50%, der schriftlichen Bestätigung des Angebots und der schriftlichen Zustimmung zu den AGB’s
5 Änderung und Stornierung von Aufträgen
(1) Die Änderung und Stornierung von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Alle Änderungen sind schriftlich zu melden an: info@salome-floristik.de
(2) Die Auftragsbestätigung wird als Zustimmung zu Leistungsumfang und Gesamtkosten erachtet. Änderungen werden bis zu 30 Tage vor Auftragserteilung akzeptiert. Der Gesamtbetrag darf jedoch nicht um mehr als 10% des Originalangebots reduziert werden.
(3) Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat Salomé Floristik gegenüber dem Kunden Anspruch auf folgende pauschale Vergütung des Restbetrags, sofern die Stornierung nicht durch Salomé Floristik zu vertreten ist:
- Kündigung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 0% des verbleibenden Entgelts,
- Kündigung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 25% des verbleibenden Entgelts,
- Kündigung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 50% des verbleibenden Entgelts,
- danach: 100% des vereinbarten Entgelts.
(4) Der Anspruch von Salomé Floristik auf Ersatz eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(5) Die Anzahlung von 50 % ist nicht erstattungsfähig.
(6) Der Anspruch auf die pauschale Vergütung nach Abs. 2 besteht nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Salomé Floristik durch die Stornierung des Auftrages kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die pauschale Vergütung entstanden ist.
(7) Salomé Floristik behält sich das Recht vor den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat der Kunde volles Rückerstattungsrecht, inklusive der 50 % Anzahlung.
(8) Änderungen von Datum und Ausführungsort sind in jedem Fall schriftlich zu melden. Salomé Floristik ist um Erfüllung bemüht, vor allem bei Datumsänderungen kann die Auftragserfüllung jedoch nicht garantiert werden. In diesem Fall wird erneut ein Angebot erstellt. Der Preis kann entsprechend variieren.
6 Lieferung und Gefahrtragung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Geschäfts von Salomé Floristik. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung geht mit der Übergabe bzw. der Versendung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen oder sonstigen Beauftragten vornimmt. Eine Transportversicherung wird seitens des Verkäufers nur auf Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn Salomé Floristik aufgrund des Vertrages zur Erfüllung weiterer Leistungen am Bestimmungsort verpflichtet ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen.
(3) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
(4) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist nicht verlangt werden.
(5) 7 Tage nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Wird auch dieser Termin überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(6) Salomé Floristik haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7 Miete und Leihe
(1) Waren, die nicht vom Kunden gekauft werden und daher beim Kunden verbleiben, werden dem Kunden insbesondere für Veranstaltungen entweder zur Miete oder leihweise vorübergehend überlassen und bleiben im Eigentum von Salomé Floristik. Diese Gegenstände sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und spätestens 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung zurückzugeben.
(2) Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend überlassener Gegenstände ist der Kunde zum vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten verpflichtet.
8 Gewährleistung
(1) Blumen sind Naturprodukte. Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe daher gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde. Produktbeschreibungen sind nicht als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantie zu verstehen.
(2) Die Auswahl der gelieferten Waren erfolgt ausschließlich durch Salomé Floristik, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und Mängel umgehend, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Lieferung, mitzuteilen, um eine Nacherfüllung zu ermöglichen. Der Mitteilung ist nach Möglichkeit ein Nachweis, insbesondere durch Fotos, anzufügen.
(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf deren natürliche Beschaffenheit, auf natürliche Abnutzung oder auf unsachgemäße Behandlung, z.B. durch Trockenheit oder starke Erwärmung, zurückzuführen sind.
(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Salomé Floristik kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Salomé Floristik, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.
(6) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.
9 Haftung
(1) Die Haftung der Dienstleisterin wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
(2) Von Salomé Floristik gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität Wasser aufnehmen; sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Salomé Floristik haftet für Schäden, die durch aus Keramiken austretendes Wasser entstehen, nur nach Maßgabe des Abs. 1.
(3) Ein von Salomé Floristik gelieferter Auto-/Fahrzeugschmuck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden am Fahrzeug befestigt. Die Dienstleisterin haftet für Schäden am Fahrzeug nur nach Maßgabe des Abs. 1.
(4) Die Dienstleisterin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.
10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Inhabers der Dienstleisterin.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz von Salomé Floristik Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag.
12 Geltungserhaltung
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.
13 Streitbeilegung
Salomé Floristik nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.